Wann ist ein Kfz-Versicherungswechsel möglich?
Grundsätzlich kommen mehrere Termine infrage, zu denen Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln können. Wichtig ist, vorab zu prüfen, ob Sie die alte Versicherung ordentlich, d.h. innerhalb der vorgegebenen Frist, kündigen müssen oder von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können.
Zum Vertragsende Autoversicherung wechseln
Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung regulär zum Vertragsende wechseln möchten, müssen Sie die vorgegebene Kündigungsfrist beachten. Diese beträgt bei einer ordentlichen Kündigung einen Monat zum Monatsende.
Da die meisten Autoversicherungen zum 31.12. enden, muss der Kündigungsbescheid bis zum 30.11. bei der Versicherungsgesellschaft eingehen.
Kfz-Versicherung wechseln wegen Beitragserhöhungen
Wenn eine Beitragserhöhung vorliegt oder sich die Vertragsbedingungen ändern, können Sie die Kfz-Versicherung auch außerhalb der Kündigungsfrist im laufenden Jahr wechseln. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt allerdings nur, wenn der Leistungsumfang des Vertrags gleich bleibt. Sie können dann Ihre alte Versicherung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Erhöhung kündigen.
Eine Beitragserhöhung ist nicht immer sofort ersichtlich. Prüfen Sie den Vergleichsbeitrag in der Rechnung. Ist dieser niedriger als der neue Beitrag, liegt eine Beitragserhöhung vor.
Kfz-Versicherungswechsel aufgrund neuer Typklasse
Ändert sich die Typklasse Ihres Autos und erhöht sich dadurch Ihre Versicherungsprämie, können Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen. Der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) ermittelt jedes Jahr die aktuellen Typklassen. Diese Einschätzung basiert auf der Schaden- und Unfallbilanz der einzelnen Kfz-Modelle. Wurde Ihr Fahrzeug demnach in eine höhere Typklasse eingestuft, erhöht sich Ihr Versicherungsbeitrag – und Sie können die Kfz-Versicherung frühzeitig wechseln.
Autoversicherung wechseln wegen Schadensfall
Auch im Schadensfall ist es möglich, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und die Kfz-Versicherung außerhalb der Kündigungsfrist zu ändern. Um davon zu profitieren, müssen Sie die alte Versicherung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung kündigen.
Autoversicherungswechsel wegen Fahrzeughalter- oder Kfz-Wechsel
Ob bei einem Halter- oder einem Kfz-Wechsel – als neuer Besitzer bzw. neue Besitzerin eines Neu- oder Gebrauchtwagens können Sie die Autoversicherung wechseln. Konkret bestehen folgende Optionen:
Bei Halterwechsel:
- Sie können die bestehende Autoversicherung übernehmen, wenn Sie einen PKW kaufen.
- Sie können die Kfz-Versicherung wechseln, wenn Sie gleichzeitig der Versicherungsnehmende sind.
Bei Fahrzeugwechsel:
- Wenn der Gebrauchtwagen bereits angemeldet ist, können Sie diese Vorversicherung behalten oder auch wechseln.
- Wenn der Gebraucht- oder Neuwagen abgemeldet oder nicht angemeldet ist, brauchen Sie zwingend eine neue Kfz-Haftpflichtversicherung.